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Gefährdungsbeurteilung erstellen

Wir von ArbeitsschutzPRO haben es uns auf die Fahnen geschrieben, Ihnen bei allen Themen rund um Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutz mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. In diesem Beitrag erfahren Sie, worauf es ankommt, wenn Sie eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Denn als Unternehmen in Norddeutschland wissen Sie: Nur ein Betrieb, der sämtliche Sicherheitsvorgaben erfüllt, ist ein Unternehmen, in dem sich Mitarbeitende gut aufgehoben fühlen und motiviert arbeiten.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?

Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. In ihr werden systematisch alle Gefährdungen erfasst, die an den Arbeitsplätzen Ihres Betriebs auftreten können – von mechanischen und elektrischen Risiken über Gefahrstoffe bis hin zu psychischen Belastungen. Auf dieser Grundlage werden geeignete Schutzmaßnahmen festgelegt und ihre Wirksamkeit regelmäßig überprüft.

Warum muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden?

Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG) und gilt unabhängig von der Größe des Betriebs. Sie schützt nicht nur Ihre Beschäftigten, sondern auch Sie als verantwortliche Leitung. Typische Schritte sind:

  • Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
  • Gefährdungen ermitteln und bewerten
  • Schutzmaßnahmen festlegen und umsetzen
  • Wirksamkeit überprüfen
  • Ergebnisse dokumentieren und fortschreiben

Ihr Partner in Norddeutschland

Sie möchten eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung erstellen lassen? Rufen Sie uns unter 04336 2250788 an oder schreiben Sie uns direkt über unser Kontaktformular.

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